Deutsche Rentenversicherung

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Sofortmeldungen

Aktuelles

01.03.2024 Elektronischer Datenaustausch NUR über das neue SV-Meldeportal

Zum 29. Februar 2024 wird das Portal sv.net endgültig abgeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt ist der elektronische Datenaustausch ausschließlich nur noch über das SV-Meldeportal möglich.

Derzeit sind noch nicht alle potenziellen Nutzer beim SV-Meldeportal registriert. Sollten alle potenziellen Nutzer kurzfristig vor Abschaltung des sv.net eine Registrierung beim SV-Meldeportal beantragen, ist mit Bearbeitungsrückständen bei der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenkassen (ITSG) zu rechnen.

Für Arbeitgeber, deren Registrierung beim SV-Meldeportal noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte, kann es in diesem Zusammenhang ab 1. März 2024 zu Schwierigkeiten bei der Abgabe von insbesondere Beitragsnachweisen, Sofortmeldungen und A1-Anträgen kommen. Wir bitten SIe daher nochmals, sich umgehend beim SV-Meldeportal zu registrieren, um einen nahtlosen Übergang von sv.net zum SV-Meldeportal zu gewährleisten.

SV-Meldeportal

01.01.2024: Einsatz des DSME 09

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 die DSME-Version 09 gültig ist. Im Verfahren Sofortmeldung wird die alte Version für eine Übergangszeit bis Ende März 2024 noch unterstützt. In dem Zeitraum können beide Versionen entgegengenommen und verarbeitet werden. Ab April 2024 wir die Datensatzversion 08 nicht mehr entgegengenommen.

In der Testumgebung kann die Datensatzversion 09 bereits getestet werden.

16.06.2023: Wartung Kommunikationsserver am 20.06.2023

Wir bitten um Berücksichtigung, dass am 20.06.2023 ab 10 Uhr der KommServer in Test wegen Wartungsarbeiten nicht zur Verfügung steht. Testsendungen an die Rentenversicherung können in dem Zeitraum nicht übermittelt werden. Die Einschränkung wird voraussichtlich bis zum Mittag wieder behoben sein.

01.01.2023: Einsatz des DSME08 - Fehlermeldung DSME650

Seit dem 01.01.2023 ist die neue Version des DSME verfügbar. Bis zum 01.03.2023 kann aber auch noch die Version 07 verwendet werden. Bei Verwendung der Version 07 und der Angabe einer Hauptbetriebsnummer (Stellen: 339-353) wird irrtümlicherweise die Fehlermeldung DSME650 mit dem Fehlertext aus der Kernprüfung des DSME08 zurückgegeben.

Dieser besagt, dass die Stellen 354-359 in der Grundstellung (mit Leerzeichen) übermittelt werden müssen. Tatsächlich darf bei Verwendung des DSME07 auch keine Hauptbetriebsnummer übermittelt werden. Daher sind die Stellen 339-359, und nicht nur 354-359, in der Grundstellung (Leerzeichen) zu übermitteln. Das Problem bei der Übertragung lässt sich also lösen, indem entweder der DSME08 verwendet wird, oder die Stellen 339-359 in der Grundstellung übermittelt werden.
BItte denken Sie daran, dass ab dem 01.03.2023 die Übermittlung mittels DSME07 nicht mehr möglich sein wird. Auf Grund des Aufwands wird deshalb keine Änderung der Kernprüfung mehr eingespielt.

03.06.2022: Einsatz der Einheitlichen Schnittstelle der Kommunikationsserver der DRV Bund und der GKV nach § 96 SGB IV

Seit dem 01.07.2022 steht Ihnen für die Übersendung Ihrer Arbeitgeberdaten zusätzlich zu den bekannten Eingängen die neue einheitliche eXTra-Schnittstelle unter Verwendung von SOAP und eXTra-Version 1.5 zur Verfügung. Auf unserem Testserver kann die neue Schnittstelle ab sofort getestet werden. Bei den Verfahren DSVV und SOFO ist bereits die Verarbeitung angebunden, so dass auch Ausgangsdaten erzeugt werden. Bei euBP und rvBEA erfolgt eine Verarbeitung der gesendeten Daten in Kürze. Eine detailliertere Beschreibung der neuen Schnittstelle findet sich hier

Allgemeine Informationen

Wer hat zu melden?

Von der Pflicht, Sofortmeldungen abzugeben, sind alle Arbeitgeber betroffen, die folgenden Wirtschaftsbereichen zuzuordnen sind:

  1. Baugewerbe
  2. Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  3. Personenbeförderungsgewerbe
  4. Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe
  5. Schaustellergewerbe
  6. Unternehmen der Forstwirtschaft
  7. Gebäudereinigungsgewerbe
  8. Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
  9. Fleischwirtschaft
  10. Prostitutionsgewerbe
  11. Wach- und Sicherheitsgewerbe

Damit die Ermittlungsbehörden in den genannten Wirtschaftsbereichen die Identität der Arbeitnehmer bei Prüfungen leichter feststellen können, müssen die Arbeitnehmer ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitführen.

Für eine Körperschaft (zum Beispiel Vereine oder Verbände) besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung, sofern diese überwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 52 ff. Abgabeordnung (AO) verfolgt und dies von der zuständigen Finanzbehörde anerkannt ist.

Wer ist zu melden?

Arbeitgeber, die den oben genannten Wirtschaftsbereichen angehören, haben für alle Arbeitnehmer bei Beginn der Beschäftigung eine Sofortmeldung abzugeben.

Beispiel:

Der Taxiunternehmer T. stellt die Bürokraft B. und den Fahrer F. ein. Sowohl für B. als auch für F. muss eine Sofortmeldung abgegeben werden.

Wann ist zu melden?

Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme ist die Sofortmeldung vom Arbeitgeber oder durch einen von ihm beauftragten Steuerberater oder ein Service-Rechenzentrum mittels Datenübertragung zu übermitteln.

Beispiel:

Der Taxiunternehmerin T. stellt den Fahrer F. am 05.09.2018 ein. Spätestens bei Beschäftigungsaufnahme am 05.09.2018 ist eine Sofortmeldung abzugeben. Beginnt die Beschäftigung um 06:00 Uhr morgens, ist die Sofortmeldung bis spätestens 06:00 Uhr abzugeben.

Wie ist zu melden?

Die Sofortmeldung ist im DEÜV-Meldeverfahren mit dem Meldegrund „20“ (Sofortmeldung) abzugeben.

Die Sofortmeldung kann wie alle anderen Meldungen zur Sozialversicherung aus den Entgeltabrechnungsprogrammen abgegeben werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe der ITSG „sv.net“ abzugeben. Weitere Informationen zu dieser Ausfüllhilfe sind im Internet abrufbar:

www.itsg.de/oeffentliche-services/sv-net/

Anders als die übrigen Meldungen wird die Sofortmeldung unmittelbar an die DSRV übermittelt.

Ein Ersatz der Sofortmeldung durch eine schriftliche Anzeige per Brief, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.

Was ist zu melden?

Die Sofortmeldung muss den Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer, die Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten.

Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten (Tag und Ort der Geburt, Anschrift) und gegebenenfalls die Europäische Versicherungsnummer mit der Sofortmeldung zu übermitteln. Die ermittelte oder neu vergebene Versicherungsnummer wird dem Arbeitgeber direkt von der DSRVmitgeteilt.

Wird die Beschäftigung tatsächlich nicht aufgenommen, ist die Sofortmeldung zu stornieren. Die Stornierung einer Sofortmeldung kann erst vorgenommen werden, wenn die Versicherungsnummer bekannt ist. Darüber hinaus ist die Meldung unverzüglich zu korrigieren, wenn eine der Angaben fehlerhaft gewesen ist. Im Übrigen ersetzt die Sofortmeldung nicht die „normale“ Anmeldung mit Abgabegrund „10“. Diese muss der Arbeitgeber spätestens sechs Wochen nach Beginn der Beschäftigung (zusätzlich) absetzen.

Was passiert mit den Daten?

Die Sofortmeldungen werden bei der DSRV gespeichert und den Behörden der Zollverwaltung in einem Online-Abrufverfahren zur Verfügung gestellt. Flankierend erhalten die Prüfdienste der Rentenversicherung einen Zugriff auf diese Daten. Neben den Behörden der Zollverwaltung und den Prüfdiensten der Rentenversicherungsträger wird auch den Unfallversicherungsträgern ein Zugriff auf die gespeicherten Daten ermöglicht.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Wer entscheidet in Zweifelsfällen über die Sofortmeldepflicht?

Für Einzelfallentscheidungen, ob Sofortmeldungen abzugeben sind, ist die Zuständigkeit der Einzugsstelle gegeben. Für versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ist das die zuständige Krankenkasse und bei geringfügig Beschäftigten die Minijob Zentrale.

Rechtsgrundlagen

Die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung ist in § 28a Abs. 4 SGB IV in Verbindung mit § 7 DEÜV geregelt.

Datenübermittlung zur Abgabe von Sofortmeldungen

Im Meldeverfahren nach der DEÜV gibt es Vorschriften, wie datenschutzwürdige Daten von Versicherten an die entsprechende Datenannahmestelle übertragen werden dürfen. Für Sofortmeldungen ist die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) die datenannehmende Stelle. Auf die Verfahren zur Datenübertragung sind die DIN-Normen anzuwenden, die in den Grundsätzen für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch des Bundesministeriums des Inneren aufgeführt sind. Dies sind grundsätzlich nach § 22 DEÜV zertifizierte Lohnabrechnungsprogramme, die ihr Zertifikat nur aus systemgeprüften Abrechnungsprogrammen oder systemgeprüften Ausfüllhilfen durch die ITSG erhalten.

Sofortmeldungen sind direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) nur elektronisch möglich. Derzeit sind nachfolgend aufgeführte Übertragungswege möglich. Diesbezüglich nehmen sie bitte Kontakt zu ihrem Softwarehersteller auf.

  1. Sofortmeldung können über den Kommunikationsserver der DSRV oder der GKV mit dem einheitlichen XML-basierten Transportverfahren (eXTra) abgegeben werden. Dies ist ein offener, frei verfügbarer Standard für den Datenaustausch, der unter Federführung der AWV von Wirtschaft und Verwaltung gemeinsam auf der Basis bestehender Verfahren entwickelt wurde. 
    Die Unterschiede in der Handhabung und die Bedeutung der einzelnen Elemente werden erläutert in den jeweiligen Abschnitten der Schnittstellenspezifikation unter dem Link:

    www.extra-standard.de

  2. Sollten sie ihr bisheriges Verfahren zur Abgabe von Sofortmeldungen nicht nutzen können, haben sie die Möglichkeit, ihre Firma über sv.net/comfort oder sv.net/standard registrieren zu lassen, um dann selbst in Notfällen Sofortmeldungen termingerecht abgeben zu können. Bitte achten Sie darauf, dass die aktuellste Programmversion installiert wird. Hierzu erhalten Sie unter folgendem Link weiterführende Informationen: 

    www.itsg.de/Bereich sv.net

Fragen zur Übermittlung von Sofortmeldungen an die DSRV richten Sie bitte an die folgende E-Mail-Adresse:

sofortmeldungen@drv-bund.de

Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Ich habe eine Versicherungsnummer zurückgemeldet bekommen, inzwischen hat mir der Arbeitnehmer aber seinen Sozialversicherungsausweis mit einer anderen Nummer vorgelegt. Was ist zu tun?

Die DSRV als Datenannahmestelle kann die Sofortmeldung nicht berichtigen. Eine neue Versicherungsnummer (VSNR) wurde nur dann vergeben, wenn mit den übermittelten Angaben wie Geburtsdatum, Geburtsort, etc. keine Zuordnung erfolgen konnte. Hat der Arbeitnehmer bereits eine andere VSNR zugeteilt bekommen, lagen unterschiedliche, persönliche Angaben vor. In diesen Fällen sollte die neu vergebene VSNR  durch eine Mitteilung an den für den Arbeitnehmer zuständigen Rentenversicherungsträger stillgelegt werden (bitte legen Sie entsprechende beweisdienliche Unterlagen mit bei). Nur so können für den Fall einer Kontrolle alle Meldungen zu einem Versicherten zusammengefasst werden.

Welche Krankenkassennummer muss ich bei Sofortmeldungen vorgeben?

Es ist keine Krankenkassennummer erforderlich, da alle Sofortmeldungen an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zu übermitteln sind. Die Empfängeradresse (Betriebsnummer) der DSRV lautet 66667777. Eine Übermittlung an die jeweilige Einzugsstelle (Krankenkasse) ist nicht zulässig.

Wird bei fehlerfreien Sofortmeldungen eine Bestätigung übermittelt?

Sofortmeldungen werden ab 01.01.2016 ausschließlich im eXTra – Verfahren entgegengenommen. Über den Kommunikationsserver der DSRV wird jede Sendung quittiert. E-Mail – und Postversand sind nicht mehr vorgesehen.

Ich habe die Sofortmeldung ohne Versicherungsnummer (VSNR) abgegeben. Auf welchem Weg wird mir die VSNR des Arbeitnehmers mitgeteilt?

Soweit eine VSNR eindeutig zugeordnet werden konnte oder neu vergeben werden muss, wird Ihnen über den eXTra – Server der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) die ermittelte VSNR mitgeteilt.

Kann ich Sofortmeldungen auch per E-Mail an die DSRV übersenden?

Nein. Ab 01.01.2016 können Sofortmeldungen ausschließlich über das eXTra – Verfahren abgegeben werden.

Ich habe eine größere Menge Sofortmeldungen abzugeben. Ist dies auch mittels sonstiger Datenträger (CD-Rom etc.) möglich?

Eine solche Art der Übermittlung ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, Sofortmeldungen können ausschließlich auf elektronischem Weg an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt werden. Für Sofortmeldungen können Sie i. d. R. die gleiche Software verwenden, mit der Sie schon bisher Meldungen nach der DEÜV an die Krankenkassen übermittelt haben.

Wie erfahre ich, dass meine Sofortmeldung nicht korrekt verarbeitet werden konnte?

Die Nichtannahme einer Sofortmeldung kann technische oder fachliche Fehler als Ursache haben. Im Falle einer „Ablehnung“ durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) erhalten Sie per E-Mail (soweit die E-Mail-Adresse bekannt ist) oder per Post über den Kommunikationsserver im eXtra - Verfahren eine entsprechende Fehlermeldung.

Beim Versand der Daten an den Arbeitgeber können folgende StatusCodes zurückgemeldet werden:

E1 (Fehlerfrei) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"
E2 (Datensatzhinweis) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"
E3 (Datensatzabweisung) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"
E4 (Dateiabweisung) - 002 "Erfolgreicher Endestatus - Fehlerhafte Datei" (siehe unten stehende Gründe für eine Dateiabweisung)
E5 (VSNR-Rückmeldung) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"

Gründe für Dateiabweisungen (technische Fehler):

Erfolgt in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV beim Entschlüsseln des Datenpaketes ein Fehler, wird ohne weitere fachliche Prüfung der Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E1 abgewiesen.

Erfolgt in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV bei der Prüfung der Absenderbetriebsnummer gegen das Zertifikat ein Fehler, wird ohne weitere fachliche Prüfung der Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E2 abgewiesen.

Erfolgt in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV beim Entpacken des Datenpaketes ein Fehler, wird ohne weitere fachliche Prüfung der Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E3 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass der Vorlaufsatz (VOSZ) fehlt, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E4 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass der Datensatz Kommunikation (DSKO) fehlt, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E5 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass der Datensatz Kommunikation (DSKO) fehlerhaft ist, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E6 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass die Datensatzfelder PRODID und MODID aus dem Datensatz DSKO nicht gültig sind, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E7 abgewiesen.

Die fachlichen Fehler werden mithilfe der DEÜV-Kernprüfung ermittelt, soweit keine technischen Fehler aufgetreten sind. Die DEÜV-Kernprüfung erfolgt auf Datensatzebene, in dem an den fehlerhaften Datensatz die Fehlernummer mit dem dazugehörigen Fehlertext (bis max. 9 Fehler pro Datensatz) angehängt wird. Diese Fehlerrückmeldung wird ebenfalls mit dem StatusCode E1 zurückgemeldet.

Die Fehlermeldung trägt einen Fehlercode „Cxx“ oder „Exx“, wenn bereits beim E-Mail-Eingang ein Problem aufgetreten ist (falsche Dateianhänge, fehlerhaftes Betrefffeld u.ä.). Diese Fehlercodes und mögliche Lösungen sind im Anschluss aufgelistet. Über inhaltliche Fehler werden Sie ebenfalls mit einer Fehlermeldung per E-Mail informiert. 

Soweit die E-Mail bei der DSRV angenommen werden konnte, wird in der folgenden Verarbeitung der Inhalt der Datenfelder überprüft. Das weitere Vorgehen ist in den FAQ´s "Rückmeldungen und Fehlermeldungen" erläutert.

Wie erfahre ich, dass meine Sofortmeldung nicht korrekt verarbeitet werden konnte?

Die Nichtannahme einer Sofortmeldung kann technische oder fachliche Fehler als Ursache haben. Im Falle einer „Ablehnung“ durch die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) erhalten Sie per E-Mail (soweit die E-Mail-Adresse bekannt ist) oder per Post über den Kommunikationsserver im eXtra - Verfahren eine entsprechende Fehlermeldung.

Beim Versand der Daten an den Arbeitgeber können folgende StatusCodes zurückgemeldet werden:

E1 (Fehlerfrei) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"
E2 (Datensatzhinweis) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"
E3 (Datensatzabweisung) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"
E4 (Dateiabweisung) - 002 "Erfolgreicher Endestatus - Fehlerhafte Datei" (siehe unten stehende Gründe für eine Dateiabweisung)
E5 (VSNR-Rückmeldung) - 000 "Erfolgreicher Endestatus"

Gründe für Dateiabweisungen (technische Fehler):

Erfolgt in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV beim Entschlüsseln des Datenpaketes ein Fehler, wird ohne weitere fachliche Prüfung der Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E1 abgewiesen.

Erfolgt in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV bei der Prüfung der Absenderbetriebsnummer gegen das Zertifikat ein Fehler, wird ohne weitere fachliche Prüfung der Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E2 abgewiesen.

Erfolgt in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV beim Entpacken des Datenpaketes ein Fehler, wird ohne weitere fachliche Prüfung der Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E3 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass der Vorlaufsatz (VOSZ) fehlt, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E4 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass der Datensatz Kommunikation (DSKO) fehlt, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E5 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass der Datensatz Kommunikation (DSKO) fehlerhaft ist, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E6 abgewiesen.

Wird in der Eingangsverarbeitung bei der DSRV festgestellt, dass die Datensatzfelder PRODID und MODID aus dem Datensatz DSKO nicht gültig sind, wird ohne weitere fachliche Prüfung der anderen Datensätze die komplette Sendung mit Fehler E7 abgewiesen.

Die fachlichen Fehler werden mithilfe der DEÜV-Kernprüfung ermittelt, soweit keine technischen Fehler aufgetreten sind. Die DEÜV-Kernprüfung erfolgt auf Datensatzebene, in dem an den fehlerhaften Datensatz die Fehlernummer mit dem dazugehörigen Fehlertext (bis max. 9 Fehler pro Datensatz) angehängt wird. Diese Fehlerrückmeldung wird ebenfalls mit dem StatusCode E1 zurückgemeldet.

Die Fehlermeldung trägt einen Fehlercode „Cxx“ oder „Exx“, wenn bereits beim E-Mail-Eingang ein Problem aufgetreten ist (falsche Dateianhänge, fehlerhaftes Betrefffeld u.ä.). Diese Fehlercodes und mögliche Lösungen sind im Anschluss aufgelistet. Über inhaltliche Fehler werden Sie ebenfalls mit einer Fehlermeldung per E-Mail informiert. 

Soweit die E-Mail bei der DSRV angenommen werden konnte, wird in der folgenden Verarbeitung der Inhalt der Datenfelder überprüft. Das weitere Vorgehen ist in den FAQ´s "Rückmeldungen und Fehlermeldungen" erläutert.

Wie ist die Frist für die Abholung einer Rückmeldung zu Sofortmeldungen?

Die Rückmeldung zur Sofortmeldung steht dem Arbeitgeber prinzipiell 30 Tage zum Download zur Verfügung. Wird der zurückgemeldete Datensatz nicht nach 30 Tagen vom Arbeitgeber abgeholt, können die Daten weitere 30 Tage zur Abholung zur Verfügung gestellt werden. Spätestens nach insgesamt 60 Tagen werden die Daten dann allerdings auf Grund des Datenschutzes gelöscht.

Wie ist vorzugehen, falls fehlerhafte Daten in der Sofortmeldung angegeben wurden?

Im Falle einer fehlerhaften Sofortmeldung ist wie folgt vorzugehen:

  1. Stornierung der fehlerhaften Sofortmeldung unter Angabe der zurückgemeldeten Versicherungsnummer
  2. Abgabe einer erneuten Sofortmeldung mit den korrekten Daten des Arbeitnehmers ohne Versicherungsnummer
  3. Information an den kontoführenden Rententräger über die fehlerhaften Daten und Bitte um Stilllegung des fehlerhaften Versicherungskontos.

Rück- und Fehlermeldungen

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: „E92 – Fehler bei Entschlüsselung“. Was ist zu tun?

Bitte prüfen Sie, ob Sie über ein gültiges Zertifikat verfügen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: „E93 – Fehler bei Dekomprimierung“. Was ist zu tun?

Die gesendeten Daten wurden komprimiert. Ihre Software hat dafür eine Komprimierungsart gewählt, die bei der DSRV nicht dekomprimiert werden kann. Bitte wenden Sie sich an Ihren Softwareanbieter.

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: „E94 – Fehler bei der Virenprüfung, Daten wurden gelöscht!“. Was ist zu tun?

Ihre gesendeten Daten enthielten Computerviren. Aus Sicherheitsgründen wurde die Datenlieferung gelöscht. Bitte senden Sie die Meldung erneut.

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: „DSMEV88 Stornierung ohne VSNR“. Was ist zu tun?

Die Stornierung einer Sofortmeldung ist nur unter Angabe der Versicherungsnummer (VSNR) zulässig. Wurde die Sofortmeldung zuvor ohne VSNR übermittelt, wird Ihnen die gültige VSNR automatisch durch die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) mitgeteilt. Nach Erhalt ist die Stornierung mit der VSNR nochmals zu übermitteln.

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: „DSME032 BBNREP unzulässig bei Meldungen an die RV oder der RV an die BA“. Was ist zu tun?

Sofortmeldungen dürfen nur an die DSRV übermittelt werden. Bitte geben Sie deshalb als Betriebsnummer des Empfängers im Datensatz die Betriebsnummer der DSRV (66667777) an und übermitteln den korrigierten Datensatz erneut.

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten:"DSMEV87 VOSZ/NCSZ fehlerhaft zur Sendungsnummer 999999 vom xx.xx.xxxx". Was ist zu tun?

Ihre Daten werden uns durch Ihre Software mit einem sog. Vorlaufsatz und einem Nachlaufsatz geliefert. Diese zusätzlichen Datensätze enthalten für uns technische Informationen, u. a. auch um was für Datensätze es sich handelt und ob sie überhaupt zu uns gesendet werden sollten. Für Sofortmeldungen wird im Vorlaufsatz das Verfahrensmerkmal "AGTRV", also eine Sendung "vom Arbeitgeber "to" Rentenversicherung). Soweit bei Ihnen im Vorlaufsatz ein anderes Verfahrensmerkmal (zum Beispiel AGDEU) vermerkt ist, wird die Sofortmeldung nicht verarbeitetn wir zwar die Sofortmeldungen, möchten mit dem Fehler jedoch auf das technische Problem aufmerksam machen (falsches Verfahrensmerkmal wird bis Ende des Jahres geduldet, danach Abweisung der Datensendung!). Bei Problemen im Vorlauf- oder Nachlaufsatz wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: "DSKO054 DATUM-ERSTELLUNG größer Verarbeitungsdatum". Was ist zu tun?

Der Datensatz DSKO wurde mit einem Datum aus Ihrem Softwareprogramm versehen. Womöglich wurde durch eine falsch eingestellte Zeit im Betriebssystem ein fehlerhaftes Datum eingetragen, dass NACH dem Verarbeitungsdatum bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) liegt. Bitte prüfen Sie Ihre Betriebssystemeinstellungen (Windows, Linux, etc.) >Die Sofortmeldedaten wurden dennoch verarbeitet<

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: "DSKO590 TELEFON ANSPRECHPARTNER ist leer". Was ist zu tun?

Bitte tragen Sie in den DEÜV-Kommunikationsdaten Ihrer Software eine Telefonnummer ein, unter der wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen könnten. >Die Sofortmeldedaten wurden dennoch verarbeitet<

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: "DSKO570 ANREDE-ANSPRECHPARTNER ungleich M oder W". Was ist zu tun?

Für eine korrekte Adressierung benötigen wir ein Geschlechtsmerkmal (M oder W). >Die Sofortmeldedaten wurden dennoch verarbeitet<

Ich habe folgende Fehlermeldung erhalten: "DSKO910 Unzulässige Datensatzlänge: Vers 01 <> 410 bzw. Vers 02 <> 415". Was ist zu tun?

Der Datensatz DSKO wird in der Länge von 415 Zeichen erwartet. Soweit der Datensatz aufgrund von fehlenden Leerzeichen zu kurz ist, werden wir zukünftig keinen Fehler mehr melden. Die vorliegende Fehlermeldung dient nur zur Information, die Sofortmeldedatensätze konnten dennoch verarbeitet werden. >Die Sofortmeldedaten wurden dennoch verarbeitet<

Ich habe nach dem Versand von Sofortmeldungen eine Nachricht mit Anhängen erhalten, die ich mit meiner Software nicht entschlüsseln kann.

In diesen Fällen hat die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) Rückantworten an Sie erstellt und verschlüsselt. Durch Ihre Aktualisierung des Arbeitgeberzertifikates kann die Datei nicht mehr entschlüsselt werden. In diesen Fällen muss die Sendung an Sie nochmals durch uns verschlüsselt werden. Bitte senden Sie eine Mail an sofortmeldung-support@drv-bund.de. Gerne können Sie untenstehenden Mustertext als Vorlage verwenden. Alle noch nicht abgeholten Datensendungen vom DSRV-Kommunikationsserver werden erneut verschlüsselt und bereitgestellt. Soweit Sie unsere Daten im Email-Verfahren erhalten, müssen Sie unbedingt das in der Mail genannte Kennzeichen angeben.

Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte verschlüsseln Sie die an mich übermittelten DEUEV-Daten neu.
Meine achtstellige Betriebsnummer lautet: xxxxxxxx
Nur für Email-Kunden:
Die nicht zu entschlüsselnden Dateien waren in der E-Mail mit folgendem Kennzeichen enthalten: yyyyyyyy

Mit freundlichen Grüßen
"Name Arbeitgeber"
"Telefonnummer für Rückfragen"

Nach Eingang dieser Benachrichtigung werden die Daten umgehend neu verschlüsselt und zur Verfügung gestellt.